Der Ablauf

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„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht“

Franz Kafka

Der Ablauf im Detail

Kontaktaufnahme

Die erste Kontaktaufnahme sollte telefonisch zu meinen Sprechzeiten erfolgen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Montag: 11.30–12.00 Uhr
Dienstag: 12.00–13.00 Uhr
Donnerstag: 12.50–13.20 Uhr

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient einem ersten Kennenlernen und der orientierenden Ein­schätzung, ob eine Richtlinienpsychotherapie oder andere Hilfsangebote (Beratungsstellen, Jugend­amt, Präventionsangebote etc.) benötigt werden.

Akutbehandlung

Im Falle einer akuten Krise ist ein unmittelbarer Behandlungsbeginn nach der psychotherapeutischen Sprechstunde möglich. Die Akutbehandlung kann bei Bedarf in eine psychotherapeutische Behandlung übergehen.

Probatorische Sitzungen

In den probatorischen Sitzungen erfolgt bei Behandlungsbedarf eine differenzierte diagnostische Ab­klärung, am Ende derer die Befunde besprochen und individuelle Behandlungsziele gemeinsam fest­gelegt werden. Auch wird geklärt, ob eine Einzel- oder eine Gruppenpsychotherapie sinnvoll ist. Darüber hinaus können alle Beteiligten ein Gefühl dafür entwickeln, ob die „Chemie“ stimmt und man sich eine längere Zusammenarbeit vorstellen kann.

Psychotherapeutische Behandlung

Wird die Entscheidung für eine Psychotherapie getroffen, erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse. Hierfür ist ein sogenannter ärztlicher Konsiliarbericht notwen­dig, in dem be­scheinigt wird, dass körperliche Ursachen für die psychische Symptomatik ausge­schlossen werden können. Liegt der Bewilligungsbescheid der Krankenkasse vor, kann die Psycho­therapie mit wöchent­lichen Terminen beginnen. In regelmäßigen Abständen finden begleitende Be­zugs­per­sonen­gespräche statt. Mit den Jugendlichen wird individuell vereinbart, ob und wie die Bezugs­per­sonen in die Psycho­therapie eingebunden werden sollen.

Inhalte der Psychotherapie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, als Therapeutin unterliege ich der Schweigepflicht, die nur bei akuter Selbst- oder Fremd­gefährdung verletzt werden darf. Ab 15 Jahren können Jugendliche auch ohne Einverständnis der Eltern eine Psychotherapie machen.

Sorgerechtserklärung

Bitte downloaden Sie hier das folgende Formular und bringen es ‑ wenn möglich- zum ersten Termin mit. Vielen Dank!

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