Der Ablauf
„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht“
Franz Kafka
Der Ablauf im Detail
Kontaktaufnahme
Die erste Kontaktaufnahme sollte telefonisch zu meinen Sprechzeiten erfolgen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Montag: 11.30–12.00 Uhr
Dienstag: 12.00–13.00 Uhr
Donnerstag: 12.50–13.20 Uhr
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient einem ersten Kennenlernen und der orientierenden Einschätzung, ob eine Richtlinienpsychotherapie oder andere Hilfsangebote (Beratungsstellen, Jugendamt, Präventionsangebote etc.) benötigt werden.
Akutbehandlung
Im Falle einer akuten Krise ist ein unmittelbarer Behandlungsbeginn nach der psychotherapeutischen Sprechstunde möglich. Die Akutbehandlung kann bei Bedarf in eine psychotherapeutische Behandlung übergehen.
Probatorische Sitzungen
In den probatorischen Sitzungen erfolgt bei Behandlungsbedarf eine differenzierte diagnostische Abklärung, am Ende derer die Befunde besprochen und individuelle Behandlungsziele gemeinsam festgelegt werden. Auch wird geklärt, ob eine Einzel- oder eine Gruppenpsychotherapie sinnvoll ist. Darüber hinaus können alle Beteiligten ein Gefühl dafür entwickeln, ob die „Chemie“ stimmt und man sich eine längere Zusammenarbeit vorstellen kann.
Psychotherapeutische Behandlung
Wird die Entscheidung für eine Psychotherapie getroffen, erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse. Hierfür ist ein sogenannter ärztlicher Konsiliarbericht notwendig, in dem bescheinigt wird, dass körperliche Ursachen für die psychische Symptomatik ausgeschlossen werden können. Liegt der Bewilligungsbescheid der Krankenkasse vor, kann die Psychotherapie mit wöchentlichen Terminen beginnen. In regelmäßigen Abständen finden begleitende Bezugspersonengespräche statt. Mit den Jugendlichen wird individuell vereinbart, ob und wie die Bezugspersonen in die Psychotherapie eingebunden werden sollen.
Inhalte der Psychotherapie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, als Therapeutin unterliege ich der Schweigepflicht, die nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung verletzt werden darf. Ab 15 Jahren können Jugendliche auch ohne Einverständnis der Eltern eine Psychotherapie machen.
Sorgerechtserklärung
Bitte downloaden Sie hier das folgende Formular und bringen es ‑ wenn möglich- zum ersten Termin mit. Vielen Dank!